Bitte beachten Sie, dass die Ortsverwaltung bis 04.04.2025 nicht besetzt ist.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung in Maselheim oder die Ortsverwaltungen in Äpfingen und Sulmingen.
Für standesamtliche Angelegenheiten bitten wir um Terminvereinbarung unter 07351-184027. Vielen Dank!
Das Amtsblatt der Gemeinde Maselheim wird wöchentlich und kostenlos an alle Haushalte in der Gesamtgemeinde verteilt.
Die Gemeinde Maselheim veranstaltet zusammen mit dem Landkreis Biberach "Dorfgespräche" an folgenden Terminen:
Am 18.03. in Maselheim, am 24.03. in Laupertshausen, am 31.03. in Äpfingen und am 09.04. in Sulmingen.
Nähere Informationen sind der nachfolgenden Einladung zu entnehmen.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!
Planungsteam Maselheim
Die ausführliche Anzeige finden Sie unter:
Es geht wieder los! Wenn Sie sich einbringen wollen und eine Idee haben, melden Sie sich bei uns in der Gemeindeverwaltung oder beim Sommerspaß-Team, wir unterstützen Sie gerne, soweit es uns möglich ist.
Wir freuen uns auf viele spannende Angebote. Vielen Dank!
Das Formular für die Programmbeteiligung finden Sie unter folgendem Link:
Papieranträge werden nur noch bis zum 31.12.2024 angenommen.
Weitere Informationen auf dieser Seite unter leben-wohnen/bauantraege-digital
Bei Fragen zum digitalen Bauantrag steht Ihnen das Landratsamt Biberach a. d. Riß, Amt für Bauen und Naturschutz, gerne zur Verfügung.
E-Mail: kreisbauamt@biberach.de
Tel.: 07351 52-6357 oder 07351 52-7759
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Folgen des Klimawandels machen sich in den Städten und Gemeinden immer stärker bemerkbar, was sich zuletzt auch wieder an den Starkregenereignissen Anfang Juni gezeigt hat. Hochwasser und Starkregen sind keine Seltenheit mehr und werden uns auch in Zukunft weiterhin vor Herausforderungen stellen.
Wenn es zu plötzlich auftretenden massiven Regenfällen kommt, spricht man von einem sogenannten „Starkregen“. Im Gegensatz zum Flusshochwasser, bei dem Flüsse oder Bäche anschwellen und ufernahe Bereiche überfluten, tritt Starkregen auch an Orten ohne Gewässer und engen Tälern auf.
Starkregen sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge. Sie können überall innerhalb kürzester Zeit und mit hoher Intensität auftreten. In einem Zeitraum von ein bis zwei Stunden können dann mehr als 100 Liter pro Quadratmeter fallen. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in Baden-Württemberg normalerweise pro Jahr fällt.
Besonders gefährdet sind Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal. Das Wasser fließt dann vor allem oberirdisch ab und entwickelt eine zerstörerische Kraft.
Treten Überflutungen infolge von Starkregen auf, spricht man von sogenannten „Sturzfluten“. Diese Sturzfluten weisen hohe Fließgeschwindigkeiten auf und überfluten Häuser und Straßen. Bei heftigen Schauern können die Regenmassen nicht schnell genug versickern.
Der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen ist schwer vorhersagbar. Wo und wie viel es genau regnet, können Meteorologen nicht exakt vorherbestimmen: Während sich in einem Ortsteil der Niederschlag entlädt, muss es ein paar Kilometer weiter nicht einmal regnen. Starkregen kann grundsätzlich überall auftreten und somit jeden treffen!
Deshalb hat sich die Gemeinde Maselheim dazu entschlossen, in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Biberach sowie dem Regierungspräsidiums Tübingen eine Gefährdungs- und Risikoanalyse im Rahmen des Starkregenrisikomanagements durchzuführen. Bei der Erstellung wurden mehrere Regenereignisse simuliert, u.a. seltene Regenereignisse (mehr als 40 mm pro Stunde), außergewöhnliche Regenereignisse (mehr als 50 mm pro Stunde) und extreme Regenereignisse (mehr als 120 mm pro Stunde). Dabei wurden Risikosteckbriefe und Starkregengefahrenkarten für Maselheim sowie den Ortsteilen Äpfingen, Laupertshausen und Sulmingen erstellt.
Die Starkregengefahrenkarten sind von nun an auf der Homepage der Gemeinde Maselheim unter dem Reiter „Starkregen- und Hochwasserschutz“ (https://www.maselheim.de/de/rathaus-buergerservice/buergerservice/starkregen-und-hochwasserschutz) einsehbar. Diese wurden auch bereits dem Gemeinderat im Mai vorgestellt.
Des Weiteren empfiehlt das Starkregenrisikomanagement die Warn-Apps des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA) zu nutzen oder die Hochwasservorhersagezentrale des Landes-Baden-Württemberg (Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) aufzurufen.
Zusätzlich sollten Sie unbedingt planen, wie Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor möglichen Sturzfluten schützen können. Hierbei hilft Ihnen ein individueller Notfallplan. Auch sollten Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen.
Ab 25.10.2023 haben sich aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) die Öffnungszeiten der Notfallpraxen in Baden-Württemberg geändert bzw. wurden eingeschränkt.
Nähere Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link:
Private Haushalte, die mit Öl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, können seit dem 8. Mai 2023 rückwirkend Härtefallhilfen über ein Online-Portal beantragen.
Über den Rechner können Sie kalkulieren, wie hoch Ihre Brennstoffhilfe ausfallen würde oder ob die Rahmenbedingungen erfüllt sind. (sh. Link)
Nach dieser Berechnung werden Sie direkt zum Antrag weitergeleitet.
Das Umweltministerium hat zudem für Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter 0711 126-1600. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr.
Über diese Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Allerdings verzögert sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen. Online eingereichte Anträge werden schneller bearbeitet, da bei diesen keine Zeit durch den Postweg, das Scannen von Dokumenten und das Übertragen von Daten ins System verloren geht. Papieranträge sollten nur in Ausnahmefällen gestellt werden, zum Beispiel, wenn kein Zugang zum Internet möglich ist.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
(sh. Links unten)