Es ist die Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Maselheim – Jagdteil Sulmingen für die Pachtperiode ab 01.04.2025 für 9 Jahre vorgesehen. Aufgrund der Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der Satzung der Jagdgenossenschaft Maselheim vom 21.04.1998 wird der Jagdteil Sulmingen zum 01.04.2025 durch Einholung schriftlicher Bewerbungen neu verpachtet.
Es handelt sich hierbei um eine bejagbare Fläche von ca. 580 ha (84 ha Waldfläche, 486 ha Feldfläche); geringfügige Abweichungen könnten sich noch durch das beauftragte Jagdkataster ergeben. Die jährliche Jagdpacht beträgt 1.600,00 Euro zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von derzeit 19 %, sofern die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder dieses Rechtsgeschäft der Umsatzsteuer unterwerfen sollten. Der Jagdpächter übernimmt die volle Schadensregulierung bei Wildschäden.
Bewerber für die Jagdverpachtung sollen ihren Hauptwohnsitz in einem Umkreis von 30 Kilometern um das Revier haben.
Schriftliche Bewerbungen mit dem Nachweis der Jagdpachtfähigkeit und der vollständigen Adresse können bis spätestens Freitag, 10. Januar 2025 an Bürgermeister Marc Hoffmann, Wennedacher Straße 5, 88437 Maselheim in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Ausschreibung Jagdverpachtung 2025 – Jagdgenossenschaft Maselheim – Jagdteil Sulmingen“ eingereicht werden.
Die Verpächterin behält sich die Zuschlagserteilung ausdrücklich vor und ist zur Zuschlagserteilung nicht verpflichtet.