Gemeinde Maselheim

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Nachrichten aus Maselheim

  • Über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel ist die Gemeindeverwaltung vom 23.12.2024 - 06.01.2025 geschlossen.


    Bei dringenden Angelegenheiten, die das Standesamt betreffen (z. B. Sterbefälle), erreichen Sie uns unter der Tel. 07351-1840-27.


    Das Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt ist ab Donnerstag, 02.01.2025 zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für Sie da.

  • In seiner öffentlichen Sitzung vom 16. Dezember 2024 hat der Gemeinderat nun die eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen abgewogen und den Bebauungsplan und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung beschlossen.


    Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter folgendem Link:

  • Das Amtsblatt der Gemeinde Maselheim wird wöchentlich und kostenlos an alle Haushalte in der Gesamtgemeinde verteilt.

  • Papieranträge werden nur noch bis zum 31.12.2024 angenommen.


    Weitere Informationen auf dieser Seite unter leben-wohnen/bauantraege-digital


    Bei Fragen zum digitalen Bauantrag steht Ihnen das Landratsamt Biberach a. d. Riß, Amt für Bauen und Naturschutz, gerne zur Verfügung.


    E-Mail: kreisbauamt@biberach.de
    Tel.: 07351 52-6357 oder 07351 52-7759


     

  • Der neue Abfuhrkalender für 2025 des Landkreises Biberach wird erstmalig nicht mehr in Papierform an die Haushalte der Gemeinde verteilt.


    Sie können Ihren Kalender mit dem unten stehenden Link unter Angabe der Wohnadresse aufrufen oder ausdrucken.


    Parallel hierzu sind Papierkalender der Gesamtgemeinde auch bei der Gemeindeverwaltung im Bürgerbüro oder den Ortsverwaltungen vorrätig.

  • Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


    die Folgen des Klimawandels machen sich in den Städten und Gemeinden immer stärker bemerkbar, was sich zuletzt auch wieder an den Starkregenereignissen Anfang Juni gezeigt hat. Hochwasser und Starkregen sind keine Seltenheit mehr und werden uns auch in Zukunft weiterhin vor Herausforderungen stellen.


    Wenn es zu plötzlich auftretenden massiven Regenfällen kommt, spricht man von einem sogenannten „Starkregen“. Im Gegensatz zum Flusshochwasser, bei dem Flüsse oder Bäche anschwellen und ufernahe Bereiche überfluten, tritt Starkregen auch an Orten ohne Gewässer und engen Tälern auf.


    Starkregen sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge. Sie können überall innerhalb kürzester Zeit und mit hoher Intensität auftreten. In einem Zeitraum von ein bis zwei Stunden können dann mehr als 100 Liter pro Quadratmeter fallen. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in Baden-Württemberg normalerweise pro Jahr fällt.


    Besonders gefährdet sind Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal. Das Wasser fließt dann vor allem oberirdisch ab und entwickelt eine zerstörerische Kraft.


    Treten Überflutungen infolge von Starkregen auf, spricht man von sogenannten „Sturzfluten“. Diese Sturzfluten weisen hohe Fließgeschwindigkeiten auf und überfluten Häuser und Straßen. Bei heftigen Schauern können die Regenmassen nicht schnell genug versickern.


    Der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen ist schwer vorhersagbar. Wo und wie viel es genau regnet, können Meteorologen nicht exakt vorherbestimmen: Während sich in einem Ortsteil der Niederschlag entlädt, muss es ein paar Kilometer weiter nicht einmal regnen. Starkregen kann grundsätzlich überall auftreten und somit jeden treffen!


    Deshalb hat sich die Gemeinde Maselheim dazu entschlossen, in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Biberach sowie dem Regierungspräsidiums Tübingen eine Gefährdungs- und Risikoanalyse im Rahmen des Starkregenrisikomanagements durchzuführen. Bei der Erstellung wurden mehrere Regenereignisse simuliert, u.a. seltene Regenereignisse (mehr als 40 mm pro Stunde), außergewöhnliche Regenereignisse (mehr als 50 mm pro Stunde) und extreme Regenereignisse (mehr als 120 mm pro Stunde). Dabei wurden Risikosteckbriefe und Starkregengefahrenkarten für Maselheim sowie den Ortsteilen Äpfingen, Laupertshausen und Sulmingen erstellt.


    Die Starkregengefahrenkarten sind von nun an auf der Homepage der Gemeinde Maselheim unter dem Reiter „Starkregen- und Hochwasserschutz“  (https://www.maselheim.de/de/rathaus-buergerservice/buergerservice/starkregen-und-hochwasserschutz) einsehbar. Diese wurden auch bereits dem Gemeinderat im Mai vorgestellt.


    Des Weiteren empfiehlt das Starkregenrisikomanagement die Warn-Apps des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA) zu nutzen oder die Hochwasservorhersagezentrale des Landes-Baden-Württemberg (Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) aufzurufen.


    Zusätzlich sollten Sie unbedingt planen, wie Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor möglichen Sturzfluten schützen können. Hierbei hilft Ihnen ein individueller Notfallplan. Auch sollten Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen.

  • Ab 25.10.2023 haben sich aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) die Öffnungszeiten der Notfallpraxen in Baden-Württemberg geändert bzw. wurden eingeschränkt.


    Nähere Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link:

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